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Das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge ist einfach: In der sogenannten Ordnungen erben die Kinder und Enkel des Verstorbenen zuerst (1. Ordnung), gefolgt von den Eltern und Geschwistern (2. Ordnung) und weiter entfernten Verwandten (3. Ordnung). Vorrangige Ordnungen schließen nachfolgende aus. Ehepartner haben einen besonderen Anspruch und erben zusätzlich zum Pflichtteil der Verwandten je nach Familienstand und Gütergemeinschaft einen Teil des Nachlasses.
FAQ Testament  und Erbvertrag FAQ
FAQ Notarielles  Testament
Erben und Schulden
F.M. Rokoschewski Zertifizierter Nachlasspfleger Fachjurist
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