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Das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge ist einfach: ist einfach:
In den sogenannten Ordnungen erben die Kinder und Enkel des
Verstorbenen zuerst (1. Ordnung),
gefolgt von den Eltern und Geschwistern (2. Ordnung)
und weiter entfernten Verwandten (3. Ordnung).
Vorrangige Ordnungen schließen nachfolgende aus.
Ehepartner haben einen besonderen Anspruch und erben zusätzlich zum
Pflichtteil der Verwandten je nach Familienstand und Gütergemeinschaft
einen Teil des Nachlasses.
Erben
und Schulden
Zertifizierter Nachlasspfleger
Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH)
Fachjurist
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F.M. Rokoschewski - Zertifizierter Nachlasspfleger - Fachjurist
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97295 Waldbrunn