Gut zu wissen: Auch Schulden zählen zur Erbschaft
Erbschaft ausschlagen - Fristen beachten
Eine Erbschaft muss nicht immer aus Werten wie Geld, Immobilien,
Oldtimern oder lieb gewonnenen Erinnerungsstücken bestehen. Auch
offene Unterhaltszahlungen oder Zahlungspflichten aus Hypotheken
oder Krediten gehören gegebenenfalls dazu.
Bevor Sie ein Erbe annehmen ist es gut zu wissen, was man erbt. Man
hat natürlich das Recht, das Erbe auszuschlagen. Hierbei ist es wichtig
die gesetzliche Frist (6 Wochen) einzuhalten.
Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen oder
anzunehmen. Die Frist läuft, nachdem Sie vom Tod des Erblassers und
dem Berufungsgrund erfahren haben. Nach Ablauf der Frist gilt das
Erbe automatisch als angenommen.
Wenn Sie sich dazu entschließen das Erbe auszuschlagen, sind zwei
weitere Dinge wichtig:
Keinen Erbschein beantragen und unter Umständen Erbschaft für
nachrangige Erben ausschlagen. Das gilt zum Beispiel, wenn
minderjährige Kinder im Spiel sind. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge
würden die Schulden ansonsten an die Kinder weitergereicht werden.
So schlagen Sie die Erbschaft aus:
Sie können das Erbe beim Nachlassgericht des Amtsgerichts, in dessen
Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte.
Alternativ beim Amtsgericht oder Notar, in dessen Bezirk Sie als
Ausschlagender Ihren Wohnsitz haben.
Zur Ausschlagung müssen Sie und gegebenenfalls Ihre Abkömmlinge
persönlich zum Nachlassgericht erscheinen. Die Auschlagung löst in der
Regel eine Gerichtsgebühr aus.
Eine Ausschlagung ist auch vor dem Notar möglich.
Wichtig: Sie müssen dann dafür sorgen, dass die beglaubigte notarielle
Erklärung innerhalb der Frist pünktlich beim Nachlassgericht eingeht. Ein
einfacher Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.
Beim Verlust eines geliebten Menschen
ist es wichtig trotz Trauer einen klaren
Kopf zu behalten.
Beim Nachlass keine Experimente machen
Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Nachlassregelung
Wenn Sie Wert darauf legen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben
entsprechend Ihres Willen umgesetzt werden, sollten Sie rechtzeitig handeln.
Es gibt keine Aufgabe, welche sich nicht mit dem nötigen Wissen und der
nötigen Genauigkeit umsetzen lässt. Unsere Ratschläge helfen Ihnen bei der
ersten Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dies vermeidet unter Umständen
nicht die Kooperation mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt
oder Notar. Hier arbeiten wir mit renommierten Fachleuten zusammen und
begleiten Sie von Anfang an.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Einen guten Startpunkt bietet beispielsweise
das Deutsche Forum für Erbrecht. Gerne unterstützen wir Sie und begleiten
Sie bis zum Schluss. Auch bei den Themen Vollmachten und
Patientenverfügungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie
einfach einen Termin.
Bis dahin wünsche ich Ihnen nur das Beste, Ihr F.M. Rokoschewski
Ich beantworte gerne Ihre Fragen persönlich. Bis dahin können
Sie sich hier gerne vorab informieren.
Zertifizierter Nachlasspfleger
Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH)
Fachjurist
F.M. Rokoschewski - Zertifizierter Nachlasspfleger - Fachjurist
Raiffeisenstraße 14
97295 Waldbrunn