Zertifizierter Nachlasspfleger Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH) Fachjurist
Von uns gemacht: www.Schneider-Stefan.de
Ich beantworte gerne Ihre Fragen persönlich. Bis dahin können Sie sich hier gerne vorab informieren.
Gut zu wissen: Auch Schulden zählen zur Erbschaft Erbschaft ausschlagen - Fristen beachten Eine Erbschaft muss nicht immer aus Werten wie Geld, Immobilien, Oldtimern oder lieb gewonnenen Erinnerungsstücken bestehen. Auch offene Unterhaltszahlungen oder Zahlungspflichten aus Hypotheken oder Krediten gehören gegebenenfalls dazu. Bevor Sie ein Erbe annehmen ist es gut zu wissen, was man erbt. Man hat natürlich das Recht, das Erbe auszuschlagen. Hierbei ist es wichtig die gesetzliche Frist (6 Wochen) einzuhalten. Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Die Frist läuft, nachdem Sie vom Tod des Erblassers und dem Berufungsgrund erfahren haben. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wenn Sie sich dazu entschließen das Erbe auszuschlagen, sind zwei weitere Dinge wichtig: Keinen Erbschein beantragen und unter Umständen Erbschaft für nachrangige Erben ausschlagen. Das gilt zum Beispiel, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge würden die Schulden ansonsten an die Kinder weitergereicht werden.
So schlagen Sie die Erbschaft aus: Sie können das Erbe beim Nachlassgericht des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Alternativ beim Amtsgericht oder Notar, in dessen Bezirk Sie als Ausschlagender Ihren Wohnsitz haben. Zur Ausschlagung müssen Sie und gegebenenfalls Ihre Abkömmlinge persönlich zum Nachlassgericht erscheinen. Die Auschlagung löst in der Regel eine Gerichtsgebühr aus. Eine Ausschlagung ist auch vor dem Notar möglich. Wichtig: Sie müssen dann dafür sorgen, dass die beglaubigte notarielle Erklärung innerhalb der Frist pünktlich beim Nachlassgericht eingeht. Ein einfacher Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.
Beim Verlust eines geliebten Menschen ist es wichtig trotz Trauer einen klaren Kopf zu behalten.
Beim Nachlass keine Experimente machen Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Nachlassregelung Wenn Sie Wert darauf legen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben entsprechend Ihres Willen umgesetzt werden, sollten Sie rechtzeitig handeln. Es gibt keine Aufgabe, welche sich nicht mit dem nötigen Wissen und der nötigen Genauigkeit umsetzen lässt. Unsere Ratschläge helfen Ihnen bei der ersten Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dies vermeidet unter Umständen nicht die Kooperation mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar. Hier arbeiten wir mit renommierten Fachleuten zusammen und begleite Sie von Anfang an. Gehen Sie auf Nummer sicher. Einen guten Startpunkt bietet beispielsweise das Deutsche Forum für Erbrecht. Gerne unterstützen wir Sie und begleiten Sie bis zum Schluss. Auch bei den Themen Vollmachten und Patientenverfügungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Bis dahin wünsche ich Ihnen nur das Beste, Ihr F.M. Rokoschewski
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F.M. Rokoschewski Zertifizierter Nachlasspfleger Fachjurist
mail@rokoschewski.de
Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
0162 973 7592 0261 2016 184 198 Telefon Fax
Gut zu wissen: Auch Schulden zählen zur Erbschaft Erbschaft ausschlagen - Fristen beachten Eine Erbschaft muss nicht immer aus Werten wie Geld, Immobilien, Oldtimern oder lieb gewonnenen Erinnerungsstücken bestehen. Auch offene Unterhaltszahlungen oder Zahlungspflichten aus Hypotheken oder Krediten gehören gegebenenfalls dazu. Bevor Sie ein Erbe annehmen ist es gut zu wissen, was man erbt. Man hat natürlich das Recht, das Erbe auszuschlagen. Hierbei ist es wichtig die gesetzliche Frist (6 Wochen) einzuhalten. Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Die Frist läuft, nachdem Sie vom Tod des Erblassers und dem Berufungsgrund erfahren haben. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wenn Sie sich dazu entschließen das Erbe auszuschlagen, sind zwei weitere Dinge wichtig: Keinen Erbschein beantragen und unter Umständen Erbschaft für nachrangige Erben ausschlagen. Das gilt zum Beispiel, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge würden die Schulden ansonsten an die Kinder weitergereicht werden.
So schlagen Sie die Erbschaft aus: Sie können das Erbe beim Nachlassgericht des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Alternativ beim Amtsgericht oder Notar, in dessen Bezirk Sie als Ausschlagender Ihren Wohnsitz haben. Zur Ausschlagung müssen Sie und gegebenenfalls Ihre Abkömmlinge persönlich zum Nachlassgericht erscheinen. Die Auschlagung löst in der Regel eine Gerichtsgebühr aus. Eine Ausschlagung ist auch vor dem Notar möglich. Wichtig: Sie müssen dann dafür sorgen, dass die beglaubigte notarielle Erklärung innerhalb der Frist pünktlich beim Nachlassgericht eingeht. Ein einfacher Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.
Beim Verlust eines geliebten Menschen ist es wichtig trotz Trauer einen klaren Kopf zu behalten.
Beim Nachlass keine Experimente machen Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Nachlassregelung Wenn Sie Wert darauf legen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben entsprechend Ihres Willen umgesetzt werden, sollten Sie rechtzeitig handeln. Es gibt keine Aufgabe, welche sich nicht mit dem nötigen Wissen und der nötigen Genauigkeit umsetzen lässt. Unsere Ratschläge helfen Ihnen bei der ersten Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dies vermeidet unter Umständen nicht die Kooperation mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar. Hier arbeiten wir mit renommierten Fachleuten zusammen und begleiten Sie von Anfang an. Gehen Sie auf Nummer sicher. Einen guten Startpunkt bietet beispielsweise das Deutsche Forum für Erbrecht. Gerne unterstützen wir Sie und begleiten Sie bis zum Schluss. Auch bei den Themen Vollmachten und Patientenverfügungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Bis dahin wünsche ich Ihnen nur das Beste, Ihr F.M. Rokoschewski
Ich beantworte gerne Ihre Fragen persönlich. Bis dahin können Sie sich hier gerne vorab informieren.
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