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Zertifizierter Nachlasspfleger Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH) Fachjurist
Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag Wann ist ein Erbvertrag sinnvoller als ein Testament? Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt hauptsächlich darin, dass ein Testament vom Erblasser einseitig geändert werden kann. Ein Erbvertrag hingegen kann nur gemeinsam mit den Erben abgeändert werden, da es sich um einen Vertrag handelt welcher beidseitig Willenserklärungen enthält. Das Testament bietet daher mehr Flexibilität, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern. Ein Erbvertrag hat wie auch ein gemeinschaftliches Testament den Vorteil, dass die wechselseitig getroffenen Verfügungen rechtlich bindend sind. Er eignet sich besonders, wenn sowohl der Erblasser, als auch der Erbe/die Erben klare Vereinbarungen für die Nachlassverteilung treffen möchten, dies kann z.B. bei einer Unternehmensnachfolge besonders sinnvoll sein. Fazit: Vorteile des Testaments sind die leichtere Anpassung und geringere Formalitäten. Der Erbvertrag bietet mehr Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Parteien.
Ihr Testament: Das müssen Sie beachten In vielen Fällen ist ein Testament die beste Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge. Ihr Vermögen geht in diesem Fall an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner bzw. an die nächsten oder auch entfernteren Verwandten. Trotzdem gilt: Es gibt Einschränkungen und Sonderfälle. Damit Ihr Testament Ihre Wünsche unmissverständlich wiedergibt, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen. Damit Ihr Testament wirklich gültig ist, müssen Sie zwingend bestimmte formelle Anforderungen einhalten. Dazu gehört – je nach Art von Testament – mindestens die eigenhändige Unterschrift des Erblassers. Eine unklare Formulierung der Erbfolge kann zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zu Streitigkeiten führen. Daher sollten Sie die Erbfolge dringend eindeutig und unmissverständlich festlegen. Benennen Sie Ihre Erben unzweifelhaft und genau. Denke Sie an eine detaillierte Aufstellung des Vermögens und konkrete Anweisungen zur Verteilung. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und falls nötig aktualisiert werden, um Änderungen in den persönlichen Verhältnissen oder im Vermögen zu berücksichtigen. Eine Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder der Erwerb neuer Vermögenswerte können eine Überprüfung des Testaments erforderlich machen.
Ihr Testament muss handgeschrieben sein, und bedarf Ihrer Unterschrift.
Das eigenhändige Testament Sie können Ihr Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben, ohne dass dafür ein Notar benötigt wird. Damit es rechtsgültig ist, müssen Sie einige Formvorschriften beachten: Aus dem Dokument muss klar hervorgehen, dass es sich um ein Testament handelt und wer der Erblasser ist. Wichtig ist auch, dass alle Seiten eindeutig als Teil des Testaments erkennbar sind. Am Besten nummerieren Sie jede Seite mit dem Hinweis 1 von 5 bei z.B. 5 Seiten. Unterzeichen Sie dann jede Seite. Wichtig: Auch wenn das komplette Schriftstück eigenhändig verfasst wird, darf die eigene Unterschrift nicht fehlen! Es ist zudem ratsam das Datum der Testamentserstellung anzugeben, denn bei mehreren widersprüchlichen Testamenten gelten die Verfügungen des zuletzt erstellten Dokuments.
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F.M. Rokoschewski Zertifizierter Nachlasspfleger Fachjurist
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Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
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Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag Wann ist ein Erbvertrag sinnvoller als ein Testament? Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt hauptsächlich darin, dass ein Testament vom Erblasser einseitig geändert werden kann. Ein Erbvertrag hingegen kann nur gemeinsam mit den Erben abgeändert werden, da es sich um einen Vertrag handelt welcher beidseitig Willenserklärungen enthält. Das Testament bietet daher mehr Flexibilität, wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern. Ein Erbvertrag hat wie auch ein gemeinschaftliches Testament den Vorteil, dass die wechselseitig getroffenen Verfügungen rechtlich bindend sind. Er eignet sich besonders, wenn sowohl der Erblasser, als auch der Erbe/die Erben klare Vereinbarungen für die Nachlassverteilung treffen möchten, dies kann z.B. bei einer Unternehmensnachfolge besonders sinnvoll sein. Fazit: Vorteile des Testaments sind die leichtere Anpassung und geringere Formalitäten. Der Erbvertrag bietet mehr Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Parteien.
Ihr Testament: Das müssen Sie beachten In vielen Fällen ist ein Testament die beste Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge. Ihr Vermögen geht in diesem Fall an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner bzw. an die nächsten oder auch entfernteren Verwandten. Trotzdem gilt: Es gibt Einschränkungen und Sonderfälle. Damit Ihr Testament Ihre Wünsche unmissverständlich wiedergibt, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen. Damit Ihr Testament wirklich gültig ist, müssen Sie zwingend bestimmte formelle Anforderungen einhalten. Dazu gehört – je nach Art von Testament – mindestens die eigenhändige Unterschrift des Erblassers. Eine unklare Formulierung der Erbfolge kann zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zu Streitigkeiten führen. Daher sollten Sie die Erbfolge dringend eindeutig und unmissverständlich festlegen. Benennen Sie Ihre Erben unzweifelhaft und genau. Denke Sie an eine detaillierte Aufstellung des Vermögens und konkrete Anweisungen zur Verteilung. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und falls nötig aktualisiert werden, um Änderungen in den persönlichen Verhältnissen oder im Vermögen zu berücksichtigen. Eine Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder der Erwerb neuer Vermögenswerte können eine Überprüfung des Testaments erforderlich machen.
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