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Sie sich hier gerne vorab informieren.
Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoller als ein Testament?
Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt
hauptsächlich darin, dass ein Testament vom Erblasser einseitig
geändert werden kann. Ein Erbvertrag hingegen kann nur gemeinsam
mit den Erben abgeändert werden, da es sich um einen Vertrag
handelt welcher beidseitig Willenserklärungen enthält.
Das Testament bietet daher mehr Flexibilität, wenn sich die
persönlichen Lebensumstände ändern. Ein Erbvertrag hat wie auch
ein gemeinschaftliches Testament den Vorteil, dass die wechselseitig
getroffenen Verfügungen rechtlich bindend sind. Er eignet sich
besonders, wenn sowohl der Erblasser, als auch der Erbe/die Erben
klare Vereinbarungen für die Nachlassverteilung treffen möchten, dies
kann z.B. bei einer Unternehmensnachfolge besonders sinnvoll sein.
Fazit: Vorteile des Testaments sind die leichtere Anpassung und
geringere Formalitäten. Der Erbvertrag bietet mehr Sicherheit und
Verbindlichkeit für alle Parteien.
Ihr Testament: Das müssen Sie beachten
In vielen Fällen ist ein Testament die beste Möglichkeit, seinen Nachlass
zu regeln. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift in der Regel die
gesetzliche Erbfolge.
Ihr Vermögen geht in diesem Fall an den Ehe- oder eingetragenen
Lebenspartner bzw. an die nächsten oder auch entfernteren Verwandten.
Trotzdem gilt: Es gibt Einschränkungen und Sonderfälle. Damit Ihr
Testament Ihre Wünsche unmissverständlich wiedergibt, sollten Sie die
folgenden Aspekte berücksichtigen. Damit Ihr Testament wirklich gültig
ist, müssen Sie zwingend bestimmte formelle Anforderungen einhalten.
Dazu gehört – je nach Art von Testament – mindestens die eigenhändige
Unterschrift des Erblassers.
Eine unklare Formulierung der Erbfolge kann zu Missverständnissen und
schlimmstenfalls zu Streitigkeiten führen. Daher sollten Sie die Erbfolge
dringend eindeutig und unmissverständlich festlegen. Benennen Sie Ihre
Erben unzweifelhaft und genau. Denke Sie an eine detaillierte Aufstellung
des Vermögens und konkrete Anweisungen zur Verteilung. So vermeiden
Sie spätere Streitigkeiten.
Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und falls nötig aktualisiert
werden, um Änderungen in den persönlichen Verhältnissen oder im
Vermögen zu berücksichtigen. Eine Heirat, Scheidung, Geburt eines
Kindes oder der Erwerb neuer Vermögenswerte können eine
Überprüfung des Testaments erforderlich machen.
Ihr Testament muss handgeschrieben
sein, und bedarf Ihrer Unterschrift.
Das eigenhändige Testament
Sie können Ihr Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben,
ohne dass dafür ein Notar benötigt wird. Damit es rechtsgültig ist,
müssen Sie einige Formvorschriften beachten:
Aus dem Dokument muss klar hervorgehen, dass es sich um ein
Testament handelt und wer der Erblasser ist. Wichtig ist auch, dass alle
Seiten eindeutig als Teil des Testaments erkennbar sind. Am Besten
nummerieren Sie jede Seite mit dem Hinweis 1 von 5 bei z.B. 5 Seiten.
Unterzeichen Sie dann jede Seite.
Wichtig: Auch wenn das komplette Schriftstück eigenhändig verfasst
wird, darf die eigene Unterschrift nicht fehlen! Es ist zudem ratsam das
Datum der Testamentserstellung anzugeben, denn bei mehreren
widersprüchlichen Testamenten gelten die Verfügungen des zuletzt
erstellten Dokuments.
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