Zertifizierter Nachlasspfleger Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH) Fachjurist
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Ich beantworte gerne Ihre Fragen persönlich. Bis dahin können Sie sich hier gerne vorab informieren.
Notarielles Testament bzw. Öffentliches Testament Ein notarielles Testament wird vor einem Notar verfasst und unterzeichnet. Dies bietet eine erhöhte Sicherheit. Besonders ratsam ist ein notarielles Testament, wenn Sie Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen besitzen. Auch besondere Wünsche, z.B. die Errichtung von Stiftungen oder Versorgungsleistungen für bestimmte Personen, können Argumente für ein notarielles Testament. Die Kosten richten sich nach dem Gesamtvermögen des Erblassers und sind bundesweit gleich, aber auch hier gibt es eine alternative Lösungen. Haben Sie gewusst, dass der Notar auch Ihr privatschriftliches Testament notariell beglaubigen kann? Der Notar prüft und bescheinigt dann, dass das Testament tatsächlich von Ihnen verfasst wurde.
Berliner Testament oder Gemeinschaftliches Testament Bei der Gestaltung des Berliner Testaments setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. So wird festgelegt, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Partners erben sollen. Diese Regelung bietet dem länger lebenden Ehegatten eine gewisse Sicherheit, kann jedoch perspektivisch zu steuerlichen Nachteilen führen: Die Kinder erben das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal. So lassen sich Freibeträge nicht optimal nutzen. Das Nachlassvermögen kann in Teilen sogar doppelt besteuert werden. Der überlebende Ehegatte kann zudem die Erbfolge oder Erbquote oft nur unter bestimmten Vorraussetzungen ändern. Wichtig: Wird kein Notar beauftragt, kann das gemeinschaftliche Testament auch handschriftlich verfasst werden. Dies kann einer der Ehepartner verfassen, unterschreiben müssen das Dokument jedoch immer beide. Erbvertrag: Rechtssicherheit durch Vertrag Ein Erbvertrag ist kein klassisches Testament, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Ein Testament, bringt nur den letzten Willen des Erblassers zum Ausdruck. Ein Erbvertrag ist hingegen für alle Seiten bindend und kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert oder widerrufen werden. Er bietet eine höhere Rechtssicherheit, da er wie ein normales Vertrag behandelt wird und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar definiert sind. Sorgfältige Planung und Beratung sind bei der Aufstellung eines Erbvertrags von elementarer Bedeutung. Wichtig: Ein Erbvertrag kann nur durch die Beurkundung bei einem Notar und in Anwesenheit aller Parteien wirksam abgeschlossen werden.
Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät.
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Im Bedarfsfalle arbeiten wir zusammen mit der Kanzlei Lüth und Lüth. Die  Spezialisten für Erbrecht.
Erbrecht ist Personen- und Vermögensvorsorge
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F.M. Rokoschewski Zertifizierter Nachlasspfleger Fachjurist
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Raiffeisenstraße 14 97295 Waldbrunn
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Berliner Testament oder Gemeinschaftliches Testament Bei der Gestaltung des Berliner Testaments setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. So wird festgelegt, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Partners erben sollen. Diese Regelung bietet dem länger lebenden Ehegatten eine gewisse Sicherheit, kann jedoch perspektivisch zu steuerlichen Nachteilen führen: Die Kinder erben das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal. So lassen sich Freibeträge nicht optimal nutzen. Das Nachlassvermögen kann in Teilen sogar doppelt besteuert werden. Der überlebende Ehegatte kann zudem die Erbfolge oder Erbquote oft nur unter bestimmten Vorraussetzungen ändern. Wichtig: Wird kein Notar beauftragt, kann das gemeinschaftliche Testament auch handschriftlich verfasst werden. Dies kann einer der Ehepartner verfassen, unterschreiben müssen das Dokument jedoch immer beide. Erbvertrag: Rechtssicherheit durch Vertrag Ein Erbvertrag ist kein klassisches Testament, sondern eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Ein Testament, bringt nur den letzten Willen des Erblassers zum Ausdruck. Ein Erbvertrag ist hingegen für alle Seiten bindend und kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert oder widerrufen werden. Er bietet eine höhere Rechtssicherheit, da er wie ein normales Vertrag behandelt wird und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar definiert sind. Sorgfältige Planung und Beratung sind bei der Aufstellung eines Erbvertrags von elementarer Bedeutung. Wichtig: Ein Erbvertrag kann nur durch die Beurkundung bei einem Notar und in Anwesenheit aller Parteien wirksam abgeschlossen werden.
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