Notarielles Testament bzw. Öffentliches Testament
Ein notarielles Testament wird vor einem Notar verfasst und
unterzeichnet. Dies bietet eine erhöhte Sicherheit. Besonders ratsam ist
ein notarielles Testament, wenn Sie Vermögenswerte wie Immobilien,
Unternehmen oder Beteiligungen besitzen.
Auch besondere Wünsche, z.B. die Errichtung von Stiftungen oder
Versorgungsleistungen für bestimmte Personen, können Argumente für
ein notarielles Testament. Die Kosten richten sich nach dem
Gesamtvermögen des Erblassers und sind bundesweit gleich, aber
auch hier gibt es eine alternative Lösungen.
Haben Sie gewusst, dass der Notar auch Ihr privatschriftliches
Testament notariell beglaubigen kann? Der Notar prüft und bescheinigt
dann, dass das Testament tatsächlich von Ihnen verfasst wurde.
Berliner Testament oder Gemeinschaftliches Testament
Bei der Gestaltung des Berliner Testaments setzen sich Eheleute
gegenseitig als Alleinerben ein. So wird festgelegt, dass die gemeinsamen
Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Partners erben sollen.
Diese Regelung bietet dem länger lebenden Ehegatten eine gewisse
Sicherheit, kann jedoch perspektivisch zu steuerlichen Nachteilen führen:
Die Kinder erben das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal. So
lassen sich Freibeträge nicht optimal nutzen.
Das Nachlassvermögen kann in Teilen sogar doppelt besteuert werden.
Der überlebende Ehegatte kann zudem die Erbfolge oder Erbquote oft nur
unter bestimmten Vorraussetzungen ändern.
Wichtig: Wird kein Notar beauftragt, kann das gemeinschaftliche
Testament auch handschriftlich verfasst werden. Dies kann einer der
Ehepartner verfassen, unterschreiben müssen das Dokument jedoch
immer beide.
Erbvertrag: Rechtssicherheit durch Vertrag
Ein Erbvertrag ist kein klassisches Testament, sondern eine vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben.
Ein Testament, bringt nur den letzten Willen des Erblassers zum Ausdruck.
Ein Erbvertrag ist hingegen für alle Seiten bindend und kann nur unter
bestimmten Bedingungen geändert oder widerrufen werden.
Er bietet eine höhere Rechtssicherheit, da er wie ein normales Vertrag
behandelt wird und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar
definiert sind.
Sorgfältige Planung und Beratung sind bei der Aufstellung eines
Erbvertrags von elementarer Bedeutung.
Wichtig: Ein Erbvertrag kann nur durch die Beurkundung bei einem Notar
und in Anwesenheit aller Parteien wirksam abgeschlossen werden.
Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh,
aber oft zu spät.
Zertifizierter Nachlasspfleger
Registrierter Berufsbetreuer
Diplom Rechtspfleger (FH)
Fachjurist
Damit im Fall der Fälle alles passt.
Eine rechtliche Betreuung gibt Sicherheit.
F.M. Rokoschewski - Zertifizierter Nachlasspfleger - Fachjurist
Ich beantworte gerne Ihre Fragen persönlich. Bis dahin können
Sie sich hier gerne vorab informieren.
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